WILLKOMMEN




Das Rentenrecht ist ein kompliziertes Geflecht von Gesetzen, Verfügungen und Bestimmungen. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.

 

Als Rentenberater bin ich spezialisierter Fachmann, der Ihre Interessen vertritt. Ich bin unabhängig für Sie tätig, kann die Rechtslage Ihres Falles bewerten und diese vor dem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. 

 

Rentenberater kümmern sich um Ihre Rentenangelegenheiten. Sie verhandeln und vertreten Sie in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte.

 

Zur Berufsausübung sind qualifizierte theoretische Sachkunde und einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Die Registrierung erfolgt  durch den Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts.

  

Die Bedeutung der Rentenberater ist auch vom Deutschen Bundestag anerkannt:

„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“

 

(Bundestagsdrucksache 8/4277)


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